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Förderung Wärmepumpe & Co. – Antragsservice

Unser Fachpartner prüft und stellt für Sie die Förderanträge und garantiert Ihnen somit schnell und sicher die maximale Ausnutzung aller erhältlicher Förderprogramme.

  • Umfangreiche Beratung durch zertifizierte Energieberater:innen
  • Inklusive Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Nur 295,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Antragsservice Heizung anfragen
4,6 Sterne

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leistung und Umfang

    Beratung zu Fördermitteln und Antragsstellung durch einen Energie-Effizienz-Experten für Anlagen der Wärmeerzeugung inkl. BzA und BnD.

  • Kosten und Dauer

    Sie erhalten den Antragsservice Heizung für nur 295,00 € inkl. MwSt. binnen 1-2 Wochen, nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben.

  • Einsatzgebiet

    Im Rahmen von Modernisierungsvorhaben eignet sich der Service für jeden Eigentümer, der von staatlichen Fördermittelprogrammen profitieren möchte.

  • Von Expertenwissen profitieren

    Wir suchen aus über 5.000 Fördermöglichkeiten die passenden Programme für Sie heraus und garantieren eine korrekte Antragsstellung. Eine falsche Antragsstellung bei der KfW kann zu einer Antragssperre von 12 Monaten führen.

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Aktuell keine neuen Anfragen möglich

Leider können wir derzeit keine neuen Anfragen annehmen. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Wie funktioniert es?

1. Service buchen und Daten übermitteln

Buchen Sie den Service und senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Auftragsbogen mit den erforderlichen Anlagen zu.

2. Förderanträge stellen

Wir prüfen die Handwerkerangebote auf förderfähige Kosten und stellen die Anträge für die passenden Einzelmaßnahmen.

3. Förderung erhalten

Nach Einreichung der Rechnungen und technischen Nachweise wird von uns der Verwendungsnachweis inkl. BnD eingereicht und die Fördergelder von der KfW ausgezahlt.

Mitarbeiter
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  • Über 5.000 Fördermöglichkeiten
  • Zertifizierte Energieberater:innen
  • Bis zu 21.000 € Förderung erhalten

Top bewertet und vielfach
ausgezeichnet

“Top-Berater, professionell, kompetent, konstruktiv motivierend, lösungsorientiert, verständnisvolle Beratung und ein ausgezeichnetes praktisches und theoretisches Wissen auf hohem Niveau und wirklich viel Erfahrung.”

SF
Stefan F.

26. Mai 2023

Das ist neu für die Förderung Wärmepumpe und
erneuerbare Energien!

Seit dem 01.01.2024 werden die Fördermittel für Wärmepumpen und andere Heizungsanlagen bei der KfW beantragt. Zur Beantragung benötigt man neuerdings eine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) und eine BnD (Bestätigung nach Durchführung).

WICHTIG: Eine Beantragung der Fördermittel kann dadurch nicht mehr allein durch den Antragssteller erfolgen. Im Rahmen des Fördergeldservices erstellen unsere Energieeffizienzexperten die notwendigen Nachweise.

Anträge für Eigentümer eines Einfamilienhauses werden bei der KfW voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich sein. Alle anderen Antragstellergruppen folgen im Laufe des Jahres 2024.

WICHTIG: Erst nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker oder ausführenden Unternehmen geschlossen wurde, darf der Förderantrag gestellt werden. Aus diesem Grund benötigt der Vertrag eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung der Förderzusage. Außerdem muss das Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate) liegen und angegeben werden.

AUSNAHME: Bei einem Vorhabenbeginn vor dem 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Die Sperrfrist bei Verzicht auf eine Förderzusage beträgt 12 Monate. Erst danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Art, Umfang und Höhe der Förderung auf einen Blick!

Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus
Gebäudehülle 15 % 5 %
Anlagentechnik 15 % 5 %
Solarthermische Anlagen 30 % max. 20 % ² 30 %
Biomasseheizungen ¹ 30 % max. 20 % ² 30 %
Wärmepumpen 30 % 5 % max. 20 % ² 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 % max. 20 % ² 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 % max. 20 % ² 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 % max. 20 % ² 30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30 % max. 20 % ² 30 %
Gebäudenetzanschluss 30 % max. 20 % ² 30 %
Wärmenetzanschluss 30 % max. 20 % ² 30 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.

² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4.

Beispielrechnung

Ausgangssituation

David und Paula haben vor 4 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft (Baujahr 1999 / 108 m² Wohnfläche) und wollen dieses Jahr (2024) die Gas-Heizung gegen eine neue Wärmepumpe inkl. PV-Anlage tauschen. Außerdem haben Sie vor, in den kommenden Jahren die Fenster zu tauschen und das Dach neu zu dämmen. Aktuell beträgt ihr Jahreseinkommen 68.000,00 € (daher kein Einkommensbonus von 30%, bei Einkommen bis 40 T€).

Kostenrechnung

Individueller Sanierungsfahrplan:
Gesamtpreis: 1.680,00 €
Förderung: 1.300,00 €
Eigenanteil: 380,00 €
Antragsservice Förderung:
BnD und BzA: 295,00 €
Sanierungsmaßnahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. PV-Anlage
Kosten der Heizungssanierung: 42.000,00 €
(max. 30.000,00 € förderfähig)
davon 30% Förderung: 9.000,00 €
Effizienzbonus 5%: 1.500,00 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20%: 6.000,00 €
Gesamtausgaben: 43.975,00 €
Gesamtförderung: 17.800,00 €
Eigenanteil: 26.175,00 €

Insgesamt maximal möglich sind Förderungen bis zu 70 % der Maximalsumme von 30.000,00 €, also 21.000,00 €

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab dem 27 Februar 2024 soll die Antragsstellung bei der KfW für Eigentümer von Einfamilienhäusern möglich sein. Die übrigen Gruppen folgen.
Die Antragsstellung erfolgt durch unsere unabhängige, BAFA-registrierte Energieberater. Die Energieberater sind Mitarbeiter der Sunshine Energieberatung GmbH.
Insgesamt können Sie bis zu 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 % Zuschuss, 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus.
Grundsätzlich erhält jeder fördermittelberechtigte Antragssteller die Fördermittel. Im Rahmen des Antragsservices prüfen wir die Berechtigung. Besondere Fördervoraussetzungen sind: Vorhaben in Deutschland, Maßnahme muss energetisches Niveau verbessern, 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung, Hinweis bei Veräußerung, Anzeige von Nutzungsänderung o.Ä., Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, Anwendungsbereich des GEG und die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie.
Zur Beantragung der Fördermittel beantragen Sie zunächst hier den Antragsservice Heizung und erhalten Unterstützung von unserem Energieeffizienzexperten. Anschließend füllen Sie den Dienstleistungsauftrag und die Vollmach zur Beantragung durch Ihren Energieberater aus. Unser Energieberater stellt die korrekte Antragsstellung für Sie sicher.
Zum Jahreswechsel sind die Förderungen für Heizungsanlagen von der BAFA zur KfW gewechselt. Die Förderanträge werden über Ihren Energieeffizienzexperten bei der KfW eingereicht.