Unser Fachpartner prüft und stellt für Sie die Förderanträge und garantiert Ihnen somit schnell und sicher die maximale Ausnutzung aller erhältlicher Förderprogramme.
Beratung zu Fördermitteln und Antragsstellung durch einen Energie-Effizienz-Experten für Anlagen der Wärmeerzeugung inkl. BzA und BnD.
Sie erhalten den Antragsservice Heizung für nur 295,00 € inkl. MwSt. binnen 1-2 Wochen, nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben.
Im Rahmen von Modernisierungsvorhaben eignet sich der Service für jeden Eigentümer, der von staatlichen Fördermittelprogrammen profitieren möchte.
Wir suchen aus über 5.000 Fördermöglichkeiten die passenden Programme für Sie heraus und garantieren eine korrekte Antragsstellung. Eine falsche Antragsstellung bei der KfW kann zu einer Antragssperre von 12 Monaten führen.
Leider können wir derzeit keine neuen Anfragen annehmen. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Buchen Sie den Service und senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Auftragsbogen mit den erforderlichen Anlagen zu.
Wir prüfen die Handwerkerangebote auf förderfähige Kosten und stellen die Anträge für die passenden Einzelmaßnahmen.
Nach Einreichung der Rechnungen und technischen Nachweise wird von uns der Verwendungsnachweis inkl. BnD eingereicht und die Fördergelder von der KfW ausgezahlt.
Seit dem 01.01.2024 werden die Fördermittel für Wärmepumpen und andere Heizungsanlagen bei der KfW beantragt. Zur Beantragung benötigt man neuerdings eine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) und eine BnD (Bestätigung nach Durchführung).
WICHTIG: Eine Beantragung der Fördermittel kann dadurch nicht mehr allein durch den Antragssteller erfolgen. Im Rahmen des Fördergeldservices erstellen unsere Energieeffizienzexperten die notwendigen Nachweise.
Anträge für Eigentümer eines Einfamilienhauses werden bei der KfW voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich sein. Alle anderen Antragstellergruppen folgen im Laufe des Jahres 2024.
WICHTIG: Erst nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker oder ausführenden Unternehmen geschlossen wurde, darf der Förderantrag gestellt werden. Aus diesem Grund benötigt der Vertrag eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung der Förderzusage. Außerdem muss das Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate) liegen und angegeben werden.
AUSNAHME: Bei einem Vorhabenbeginn vor dem 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Die Sperrfrist bei Verzicht auf eine Förderzusage beträgt 12 Monate. Erst danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Einzelmaßnahmen | Zuschuss | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus |
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Gebäudehülle | 15 % | 5 % | |||
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | |||
Solarthermische Anlagen | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Biomasseheizungen ¹ | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Wärmepumpen | 30 % | 5 % | max. 20 % ² | 30 % | |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Innovative Heizungstechnik | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Gebäudenetzanschluss | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Wärmenetzanschluss | 30 % | max. 20 % ² | 30 % | ||
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 % | |||
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % |
¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.
² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4.
David und Paula haben vor 4 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft (Baujahr 1999 / 108 m² Wohnfläche) und wollen dieses Jahr (2024) die Gas-Heizung gegen eine neue Wärmepumpe inkl. PV-Anlage tauschen. Außerdem haben Sie vor, in den kommenden Jahren die Fenster zu tauschen und das Dach neu zu dämmen. Aktuell beträgt ihr Jahreseinkommen 68.000,00 € (daher kein Einkommensbonus von 30%, bei Einkommen bis 40 T€).
Individueller Sanierungsfahrplan: | |
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Gesamtpreis: | 1.680,00 € |
Förderung: | 1.300,00 € |
Eigenanteil: | 380,00 € |
Antragsservice Förderung: | |
BnD und BzA: | 295,00 € |
Sanierungsmaßnahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. PV-Anlage | |
Kosten der Heizungssanierung: |
42.000,00 € (max. 30.000,00 € förderfähig) |
davon 30% Förderung: | 9.000,00 € |
Effizienzbonus 5%: | 1.500,00 € |
Klimageschwindigkeitsbonus 20%: | 6.000,00 € |
Gesamtausgaben: | 43.975,00 € |
Gesamtförderung: | 17.800,00 € |
Eigenanteil: | 26.175,00 € |
Insgesamt maximal möglich sind Förderungen bis zu 70 % der Maximalsumme von 30.000,00 €, also 21.000,00 €